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Krankenkassen: Zuzahlungen zur Brille sind selten

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Für das Jahr 2019 prognostiziert man der Schweiz für Brillengestelle einen Marktumsatz von über 220 Millionen Euro, die nur unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlungen der obligatorischen Krankenkassen erhalten.

Etwa 80 Prozent aller Versicherten ergänzt Leistungen der Krankenkassengrundversicherung durch private Zusätze. Ohne Zusatzversicherung erhalten Schweizer Versicherte weder jährliche Kostenbeiträge zu augenoptischen Produkten noch freie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich behandelnder Spitale

Seit 2011: Brillenzuzahlungen fast ausschliesslich bei Zusatzversicherern

Nur in Ausnahmefällen kommt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse noch für Sehhilfen auf. Die vor dem ersten Jenner gültige Brillenzuzahlung von 180 Franken gibt es nach zahlreichen Änderungen der Kassenvergütung nicht mehr. Lediglich im Krankheitsfall kommen die Leistungen noch immer zum Tragen, so beispielsweise bei Diabetes, Katarakt, Augenmuskelstörungen und bestimmten Augenoperationen. Die ehemals zugezahlten 180 Franken erhalten heutzutage nur noch Minderjährige, denen der Arzt eine Brille verordnet.

Demgegenüber steuern Zusatzversicherer jährlich etwa 150 Franken zu Brillenmodellen bei, die Patienten aus einem umfangreichen Sortiment an Sehhilfen wählen. Wer eine günstige Brille kauft, kann die Kosten dafür durch die Zuzahlung der Zusatzversicherung sogar annähernd decken. Allerdings existieren keine reinen Brillenzusatzversicherungen. Die Sonderdeckungen für Sehhilfen werden vielmehr ausschliesslich durch Pakete mit weiteren Leistungen abgedeckt. Bei Jahresprämien von bis zu 200 Franken lohnen solche Pakete nur, solange der Patient das volle Leistungsspektrum ausschöpft und beispielsweise auch mitgetragene Fitnessangebote in Anspruch nimmt.

Liegt die monatliche Kassenprämie der Zusatzversicherung bei zehn Franken, so beträgt der Jahresbeitrag 120 Franken, wobei die Brillenzuzahlung für denselben Zeitraum noch immer bei 150 Franken läge. Weil sich nicht ausgeschöpfte Leistungen nach Jahresende nicht kumulieren lassen, betrüge die Ersparnis pro Jahr höchstens noch 30 Franken, falls die Zusatzversicherung allein zur Anschaffung von Sehhilfen genutzt würde. Werden auch abgesehen von Brillenzuzahlungen Leistungen genutzt, so steigt diese minimale Ersparnis bis in den dreistelligen Bereich, womit die Zusatzversicherung höhere Daseinsberechtigung erhält.

Vergleichsweise preiswerte Sehhilfen dank Online-Anbieter

Grundsätzlich haben sich die Preise für Sehhilfen innerhalb der Schweiz mittlerweile auf ein moderates Mittel eingependelt. Der Grund hierfür sind Online-Anbieter, die Brillen und Kotaktlinsen wesentlich preiswerter verkaufen können als niedergelassene Optiker. Die vergleichsweise teureren Preise der Letzteren liegen an laufenden Investitionen, die für die Betreuung der Geschäftsstellen, für Mietkosten, Lagerhaltung und Reinigungsaufwand anfallen. All diese laufenden Kosten fallen bei Online-Optikern wesentlich geringer aus, wodurch diese Brillenexperten Sehhilfen derselben Qualität für weniger Geld anbieten können und damit die erste Adresse auf der Suche nach preiswerten Brillen und Kontaktlinsen sind.

Ob die Entscheidung für eine Zusatzversicherung vor dem Hintergrund immer preiswerterer Sehhilfen wirklich sinnvoll ist, hängt umso deutlicher von der Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen ab. Neben Fitness-Abos zahlen Zusatzversicherungen im Unterschied zu Grundversicherungen auch Prämien zu Zahnbehandlungen aus. Ähnlich steht es um alternativmedizinische Behandlungswege und kosmetische Eingriffe. Je mehr davon im Einzelfall genutzt werden, desto sinnvoller die Entscheidung.


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